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Masseur & med. Bademeister
Vorwort
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
diese Informationsbroschüre soll Ihnen einen ersten Einblick in einen Beruf ermöglichen, dessen vielfältigen Inhalte relativ unbekannt sind – den Beruf der Masseurin und medizinischen Bademeisterin / des Masseurs und medizinischen Bademeisters. Die Broschüre informiert deshalb ausführlich über den Beruf selbst und die Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister. Sie enthält außerdem Informationen über spätere Tätigkeiten und Arbeitsbereiche sowie über Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung und die Zukunftsaussichten dieses Medizinalfachberufes. Für weitere Fragen steht Ihnen der „Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.“ gerne zur Verfügung.
Berufsbroschüre direkt zum Download (PDF, 0,3 MB)
Der Beruf
Masseur und medizinischer Bademeister
Der Beruf des Masseurs und medizinischen Bademeisters gehört zu den physiotherapeutischen Berufen und ist Teil unseres modernen Gesundheitswesens. Er hat sich im Laufe der Jahre – wie alle Berufe im Gesundheitswesen – ständig verändert. So haben sich z.B. durch neue Erkenntnisse in der Medizin und steigende Ansprüche der Patienten an moderne und wirksame Behandlungsmethoden auch die Therapiemethoden des Masseurs und medizinischen Bademeisters stetig verbessert und verfeinert.
In der Mitte des 20. Jahrhunderts wurden die vom Masseur und medizinischen Bademeister (bzw. dessen Vorläufer, dem Masseur) angewandten Methoden der Physikalischen Therapie durch die moderne Medizin und die Begeisterung für Arzneimittel und neu entwickelte technische Möglichkeiten etwas in den Hintergrund gedrängt. Dieser Enthusiasmus wich bei vielen Patienten jedoch schnell einem gewissen Unbehagen über die High-Tech-Medizin, und damit wuchs auch das Verlangen nach natürlicher, nebenwirkungsfreier Therapie. Inzwischen ist der Erfolg der „modernen“ Medizin in der Praxis, in Krankenhäusern und in der Rehabilitation ohne solche physikalisch-therapeutischen Behandlungen nicht mehr denkbar. Viele Behandlungserfolge können erst durch die Kombination mehrerer Methoden erreicht werden. Dies fordert vom Masseur und medizinischen Bademeister ein hohes Maß an medizinischem Wissen und Kooperationsbereitschaft mit Ärzten und anderen Therapeuten. Deshalb wird immer häufiger auch in fachübergreifenden (interdisziplinären) Praxen erfolgreich behandelt.
Auch für Blinde und Sehbehinderte bietet der Beruf des Masseurs und medizinischen Bademeisters interessante Möglichkeiten. Der „Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.“ bietet blinden und sehbehinderten Kolleginnen und Kollegen eine starke Interessenvertretung durch eine eigene Sektion auf Landes- und Bundesebene.
Wie wird man Masseur und medizinischer Bademeister?
Vor der Ausübung des Berufes eines Masseurs und medizinischen Bademeisters steht eine sehr interessante, vielschichtige Ausbildung an staatlich anerkannten Schulen, die einschließlich eines halbjährigen Praktikums insgesamt 2 1/2 Jahre dauert. Neben medizinisch ausgerichteten Unterrichtsfächern gehören Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde sowie Sprache und Schrifttum zum Ausbildungsumfang.
Vielseitige Ausbildung an staatlich anerkannten Schulen
Ausbildungsdauer: 2 1/2 Jahre
A. Theoretischer und praktischer Unterricht | |
Berufs-, Gesetzes und Staatskunde | 40 Stunden |
Anatomie | 240 Stunden |
Physiologie | 90 Stunden |
Allgemeine Krankheitslehre | 30 Stunden |
Spezielle Krankheitslehre | 360 Stunden |
Hygiene | 30 Stunden |
Erste Hilfe und Verbandtechnik | 30 Stunden |
Angewandte Physik und Biomechanik | 20 Stunden |
Sprache und Schriftentum | 20 Stunden |
Psychologie / Pädagogik / Soziologie | 60 Stunden |
Prävention und Rehabilitation | 20 Stunden |
Bewegungserziehung | 30 Stunden |
Physikalisch-therapeutische Befundtechniken | 60 Stunden |
Klassische Massagetherapie | 300 Stunden |
Reflexzonentherapie | 150 Stunden |
Sonderformen der Massagetherapie | 200 Stunden |
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren |
150 Stunden |
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie | 150 Stunden |
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie | 150 Stunden |
Zur Verteilung auf alle Fächer | 100 Stunden |
Insgesamt | 2.230 Stunden |
B. Praktische Ausbildung für Masseure
und medizinische Bademeister in Krankenhäusern und geeigneten Einrichtungen |
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Klassische Massagetherapie | |
Reflexzonentherapie | |
Sonderformen der Massagetherapie | |
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren |
|
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie | |
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie | |
Mindestens insgesamt | 800 Stunden |
C. Prüfung nach 2 Jahren Ausbildung | |
D. 6 Monate praktische Tätigkeit ohne Prüfung | |
E. Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister" nach 2 1/2 Jahren Ausbildung |
Voraussetzungen und Kosten
Den Beruf des Masseurs und medizinischen Bademeisters kann jeder erlernen, der mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung erreicht oder eine Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer abgeschlossen hat. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten privaten oder staatlichen Schulen statt. Die staatlichen Schulen bieten die Ausbildung meist kostenfrei an, jedoch müssen die Kosten für eine eventuell erforderliche Unterbringung sowie für Lernmittel und Berufskleidung vom Lehrgangsteilnehmer selbst getragen werden. Die Lehrgangsgebühren an den übrigen – privaten – Schulen liegen zurzeit zwischen 150,– und 450,– Euro monatlich. Die Lehrinhalte werden theoretisch und praktisch vermittelt. So werden z.B. während des Lehrgangs an der Schule die theoretischen Unterrichtsstunden ständig durch praktische Übungen an Mitschülern und Ausbildung am Patienten begleitet. Der Lehrgang endet mit einer staatlichen Prüfung.
Nach erfolgreichem Abschluss des 2-jährigen Lehrgangs beginnt die 6-monatige praktische Tätigkeit in Krankenhäusern oder in anderen geeigneten Einrichtungen, die Praktikanten ausbilden dürfen. Die Praktikanten erhalten dafür ein Entgelt, dessen Höhe vertraglich zwischen den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes und den Gewerkschaften vereinbart wird. Nach der praktischen Tätigkeit wird auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister“ erteilt.
Persönliche Voraussetzungen
Ein Mindestalter für Bewerber gibt es seit dem 24.10.2008 nicht mehr. Bewerber müssen zur Ausübung des Berufes gesundheitlich geeignet sein und eine gewisse persönliche Reife mitbringen, die für die therapeutische Arbeit am Menschen unerlässlich ist. Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung von kranken Menschen ist ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Aber auch Selbstständigkeit und sicheres Anwenden des Erlernten, Einfühlungsvermögen und soziales Verständnis gehören in das Berufsbild des Masseurs und medizinischen Bademeisters.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister ist das „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ vom 26. Mai 1994, das die Ausbildung wesentlich verbessert hat. Am 6. Dezember 1994 wurde die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (MB-APrV)“ erlassen, die die Unterrichtsinhalte und deren Umfang festgelegt hat. Damit wurde die Grundlage für die heute praktizierte Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister geschaffen.
Die Arbeit des Masseurs und medizinischen Bademeisters
Im modernen Gesundheitswesen hat die Physikalische Therapie einen hohen Stellenwert, denn sie beruht auf natürlichen Wirkprinzipien (das griechische Wort „physis“ bedeutet übersetzt „die Natur“) und ist nebenwirkungsfrei.
Die Wirksamkeit dieser Behandlungsmethoden ist durch zahlreiche Studien wissenschaftlich nachgewiesen. Hier eine kleine Auswahl:
- Immunologische Wirkungen der klassischen Massage – Ergebnisse einer klinisch experimentellen Studie“ von Dr. Günther T. Werner und Christel Huber;
- Studie über die positive Wirkung der Massagetherapie bei psychisch Kranken (z.B. bei Depressionen) von Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oerlinghausen;
- Studie von Prof. Dr. med. W. F. Beyer über die Behandlung von chronischen Rückenschmerzen.
Immer mehr Ärzte erkennen die Vorteile einer solchen Therapieform, die für den Patienten schonend und wirksam zugleich ist. Dadurch hat der Beruf des Masseurs und medizinischen Bademeisters seinen festen Platz in der Medizin.
Schwerpunkte der Tätigkeit
Die Schwerpunkte der Tätigkeit des Masseurs und medizinischen Bademeisters liegen in der
- präventiven
- kurativen und
- rehabilitativen Medizin sowie
- im Bereich der Medical Wellness.
Dazu werden hauptsächlich die
- Massagetherapie
- Bewegungstherapie
- Thermotherapie
- Elektrotherapie
- Licht- und Strahlentherapie
- Hydrotherapie
- Balneotherapie
- Inhalationstherapie angewendet
Prävention
Die Prävention hat die Aufgabe,
- Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen,
- entstehende Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln,
- Rückfälle bereits behandelter Krankheiten zu verhindern und
- chronische Erkrankungen zu therapieren.
Hier gibt es für Masseure und medizinische Bademeister viele Einsatzmöglichkeiten. Dazu gehören beispielsweise die Osteoporoseprävention, die Rückenschule oder der sportliche Bereich.
Kurative Medizin
Die kurative Medizin setzt dann ein, wenn bereits Erkrankungen aufgetreten sind und diese beseitigt oder gelindert werden sollen. Der Masseur und medizinische Bademeister befundet in der Regel auf der Basis der ärztlichen Verordnung mit seinen Methoden und beginnt dann mit der Behandlung der Erkrankung. Dabei ist er zwar an die ärztliche Verordnung gebunden, er arbeitet aber mit dem verordnenden Arzt eng zusammen und versucht, die Beschwerden des Patienten zu bessern.
In der kurativen Tätigkeit wird vom Masseur und medizinischen Bademeister fundiertes medizinisches Wissen verlangt: So muss er z.B. die Vielschichtigkeit verschiedenster Wechselwirkungen kennen und gegebenenfalls verschiedene Behandlungen aus der Physikalischen Therapie gezielt anwenden, um die Erkrankung erfolgreich behandeln zu können.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen hier insbesondere bei der Schmerzlinderung, der Beeinflussung von Durchblutungs- und Stoffwechselstörungen oder auch der Verbesserung und Erhaltung der Beweglichkeit. Diese nicht abschließend aufgeführten Therapieziele sind nicht nur bei Erkrankungen des Bewegungsapparates und der Bewegungssteuerung, sondern auch beim inneren Organsystem, dem System des Verhaltens und Erlebens sowie der Haut wesentlich. Diese Tätigkeitsbereiche sind über die kurative Medizin hinaus auch im rehabilitativen Bereich wichtig.
Rehabilitation
In der Rehabilitation geht es vorrangig darum, die Gesundheit des Patienten so weit wie möglich wiederherzustellen und ihm die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Auch hier sind die Kostenträger – in diesem Fall vor allem die Rentenversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften – sehr daran interessiert zu sparen. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ wird deshalb mit geeigneten Mitteln versucht, möglichst die volle Arbeitsfähigkeit des Patienten wiederherzustellen, damit dieser nicht zu früh „in Rente gehen“ muss.
Auch in der Rehabilitation arbeitet der Masseur und medizinische Bademeister in der Behandlung mit den verschiedensten Therapeuten anderer Berufsgruppen zusammen.
Welche Einsatzorte gibt es für Masseure und medizinische Bademeister?
Die berufliche Tätigkeit des Masseurs und medizinischen Bademeisters ist vielseitig und kann je nach persönlichen Wünschen und Plänen und nach örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich sein. So findet der Masseur und medizinische Bademeister Tätigkeitsfelder
- in Krankenhäusern
- in Spezialkliniken
- in Rehabilitationskliniken und -zentren
- in Kureinrichtungen
- in Wellnesseinrichtungen
- in sportmedizinischen und präventivmedizinischen Einrichtungen
- in Sportvereinen
- in Leistungszentren
- in Olympiastützpunkten
- angestellt bei selbständigen Masseuren und medizinischen Bademeistern oder Physiotherapeuten
- in Arztpraxen
- als Lehrkraft in einer Berufsfachschule für Massage
- selbständig in eigener Praxis
Wie macht man sich selbständig?
Wer sich mit einer eigenen Massagepraxis mit Kassenzulassung selbstständig machen möchte, muss einige Dinge beachten. Für eine Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften und anderen Sozialversicherungsträgern sind bspw. persönliche, fachliche, räumliche und einrichtungsmäßige Voraussetzungen nach gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien zu erfüllen. Informationen dazu gibt der „Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.“ für seine Mitglieder heraus.
Fort- und Weiterbildung als Basis des Erfolgs
Das Aufgabengebiet des Masseurs und medizinischen Bademeisters ist so umfangreich und die Weiterentwicklung in der Medizin so dynamisch, dass längst nicht alle Einzelheiten des Berufes bereits in der Ausbildung vermittelt werden können. Wer im Beruf Erfolg haben will, sollte deshalb ständig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, um das bereits erlangte Wissen zu vertiefen und auszuweiten. Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen gibt es sogar eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung.
Es gibt eine Vielzahl interessanter Fort- und Weiterbildungsangebote. Diese ermöglichen es dem Therapeuten über die eigene Wissensbereicherung hinaus, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben, die zur Abrechnung weiterer Therapiemethoden mit den Kostenträgern berechtigen (z.B. sog. Zertifikatsleistungen). Nicht zu vergessen ist hier auch die verkürzte Ergänzungsausbildung zum Physiotherapeuten. Welche Richtung der Masseur und medizinische Bademeister in der Fort- und Weiterbildung einschlägt, hängt maßgeblich davon ab, ob und auf welchem Gebiet er sich spezialisieren will. Er kann sich jedoch nicht nur spezialisieren, sondern auch weiterbilden, so etwa auf den Gebieten
- Manuelle Lymphdrainage / Komplexe Physikalische Entstauungstherapie
- Sportphysiotherapie
- Spezielle Formen der Bewegungstherapie
- Spezielle Massagetechniken
- Manuelle Therapie
- Weichteilorthopädie nach Cyriax
- Spezielle Elektrotherapieverfahren
- Osteoporoseprävention und -therapie
- Rückenschule
- Medizinisches Aufbautraining / Medizinische Trainingstherapie
- und vieles mehr
Fort- und Weiterbildung speziell für Berufstätige
Die Fort- und Weiterbildungskurse werden vor allem vom „Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.“ und darüber hinaus von einigen privaten Schulungsinstituten angeboten. Sie sind speziell auf die Wünsche von Berufstätigen abgestimmt, finden also in Form von Vortragsabenden, Wochenendkursen oder in ein- oder mehrwöchigen Seminarblöcken statt.
Die Themen sind den Bedürfnissen der Berufsausübung angepasst und berücksichtigen stets auch die theoretischen und wissenschaftlichen Begründungen. Neben der Vermittlung neuer Erkenntnisse sollen sie auch der Verfeinerung der Anwendungstechnik und der Festigung des Wissens und Könnens dienen.
Ergänzungsausbildung zum Physiotherapeuten
Das „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ vom 26. Mai 1994 hat für Masseure und medizinische Bademeister die Möglichkeit geschaffen, eine verkürzte Ergänzungsausbildung zum Physiotherapeuten zu durchlaufen. Auch zum Berufsbild des Physiotherapeuten hat der „Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.“ eine Informationsschrift herausgegeben, die bei allen Landesgruppen des Verbandes erhältlich ist oder unter www.vpt.de heruntergeladen werden kann.
Je nach Dauer der Berufstätigkeit und nachgewiesener Fort- und Weiterbildung kann der Masseur und medizinische Bademeister in 18, 12 oder 9 Monaten in Voll- und Teilzeitausbildung (ggf. kombiniert mit Fernunterricht) die Krankengymnastik zusätzlich erlernen und Physiotherapeut werden.
- Der Masseur und medizinische Bademeister kann direkt nach der staatlichen Prüfung, d.h. nach Absolvierung der 2jährigen Massageschule, eine auf 18 Monate verkürzte Ausbildung zum Physiotherapeuten durchlaufen.
- Berufserfahrene Masseure und medizinische Bademeister können nach mindestens 5-jähriger Berufstätigkeit einen 12-monatigen Lehrgang besuchen und mit der Prüfung zum Physiotherapeuten abschließen.
- Mit zusätzlichen anerkannten Fort- und Weiterbildungsnachweisen kann sich diese Ergänzungsausbildung auf bis zu 9 Monate verkürzen.
Diese erleichterte Weiterqualifizierung kommt vor allem denjenigen Masseuren und medizinischen Bademeistern zugute, die sich für das ebenfalls weit gefächerte Berufsfeld der Krankengymnastik interessieren.
Berufsaussichten und Einkommensverhältnisse
Masseure und medizinische Bademeister werden gebraucht. Durch das „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ wurde das Berufsbild des Masseurs und medizinischen Bademeisters vom Gesetzgeber bewusst gestärkt, damit sich der Beruf auch in Zukunft innerhalb des Gesundheitswesens und im internationalen Vergleich behaupten kann.
Gerade weil der Masseur und medizinische Bademeister auf dem Gebiet der Massagetherapie, Thermo-, Elektro- und medizinischen Bädertherapie auch gegenüber dem Physiotherapeuten als der kompetente Fachmann gilt, wird er in Zukunft ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitswesens bleiben. Es wird daher auch in Zukunft Bedarf an Masseuren und medizinischen Bademeistern geben.
Was kann man verdienen?
Das Gehalt eines angestellten Masseurs und medizinischen Bademeisters wird bei privatrechtlichen Dienstverhältnissen grundsätzlich frei vereinbart. Eine Orientierung für den Arbeitgeber kann der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ sein, der für öffentliche Arbeitgeber maßgeblich ist.
Der freiberufliche Masseur und medizinische Bademeister in eigener Praxis mit Kassenzulassung wird nach den Vergütungssätzen, die zwischen den Versicherungsträgern und dem Berufsverband auf Bundes- oder Länderebene vereinbart werden, bezahlt. Da der Anteil der gesetzlich Krankenversicherten in der Bundesrepublik Deutschland sehr hoch ist, besteht hier die Haupteinnahmequelle einer freiberuflichen Praxis. Es gibt jedoch zunehmend Praxen, die ausschließlich von den Einnahmen aus Privatbehandlungen leben, bei denen die Therapeuten die Preise in eigener Verantwortung festlegen können. Eine genaue Bezifferung des Einkommens eines freiberuflich tätigen Masseurs und medizinischen Bademeisters ist nicht möglich, da sein Einkommen von vielen verschiedenen Einflussfaktoren abhängt.
Weitere Informationen
Ausführlichere Informationen zum Beruf des „Masseurs und medizinischen Bademeisters“ gibt es bei
- den Landesgruppen des „Verbandes Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.“ und
- den örtlichen Arbeitsagenturen und das Internetportal "BERUFENET" der Bundesarbeitsagentur www.arbeitsagentur.de. Bei den Arbeitsagenturen sind auch Adressen von Bildungseinrichtungen erhältlich. Außerdem können dort verschiedene Medien kostenfrei eingesehen werden.