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Liebe Leserin, lieber Leser,
Sie möchten sich einen Eindruck vom Berufsbild der Physiotherapeutin / des Physiotherapeuten verschaffen. Diese Broschüre hilft Ihnen dabei, indem sie einen Überblick über Berufsinhalte, Ausbildungsfragen, Einsatzbereiche und Perspektiven gibt.
Für weitere Fragen steht Ihnen der „Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.“ gerne zur Verfügung. Die Adressen des VPT finden Sie hier.
Berufsbroschüre direkt zum Download (PDF, 0,5 MB)
Der Beruf des Physiotherapeuten
Der Beruf des Physiotherapeuten ist aus dem heutigen Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Ohne die Arbeit der Physiotherapeuten in der Prävention, der kurativen und rehabilitativen Medizin würden sich auch die Erfolge der modernen Medizin in der Praxis, in Krankenhäusern und in der Rehabilitation heute nicht einstellen.
Foto: Eine Physiotherapeutin im Einsatz
Unübersehbar ist der Trend bei Ärzten und Patienten zu nebenwirkungsfreien, natürlichen Heilmethoden, die den Patienten effektiv helfen, ohne sie gleichzeitig mit mehr oder weniger schädlichen Nebenwirkungen zu belasten. In enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt leistet der Physiotherapeut an und mit den Patienten eine anspruchsvolle und medizinisch notwendige Arbeit. Auch für Blinde und Sehbehinderte bietet der Beruf des Physiotherapeuten interessante Möglichkeiten. Der „Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.“ bietet blinden und sehbehinderten Kolleginnen und Kollegen eine starke Interessenvertretung durch eine eigene Sektion auf Landes- und Bundesebene.
Wie wird man Physiotherapeut?
Die breit gefächerte Regelausbildung zum Physiotherapeuten an staatlich anerkannten Schulen dauert 3 Jahre und endet mit der staatlichen Abschlussprüfung. Die Regelausbildung umfasst sowohl den theoretischen und praktischen Unterricht (2.900 Stunden) als auch die praktische Ausbildung (1.600 Stunden).
Die Verknüpfung von theoretischen und praktischen Ausbildungselementen kann die jeweilige Ausbildungsstätte selbst gestalten. Die Bandbreite der Ausbildungsinhalte umfasst ein umfangreiches Spektrum:
A. Theoretischer und praktischer Unterricht | |
Berufs-, Gesetzes und Staatskunde | 40 Stunden |
Anatomie | 240 Stunden |
Physiologie | 140 Stunden |
Allgemeine Krankheitslehre | 30 Stunden |
Spezielle Krankheitslehre | 360 Stunden |
Hygiene | 30 Stunden |
Erste Hilfe und Verbandtechnik | 30 Stunden |
Angewandte Physik und Biomechanik | 40 Stunden |
Sprache und Schriftentum | 20 Stunden |
Psychologie / Pädagogik / Soziologie | 60 Stunden |
Prävention und Rehabilitation | 20 Stunden |
Trainingslehre | 40 Stunden |
Bewegungslehre | 60 Stunden |
Bewegungserziehung | 120 Stunden |
Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken | 100 Stunden |
Krankengymastische Behandlungstechniken | >500 Stunden |
Massagetherapie | 150 Stunden |
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie | 60 Stunden |
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie | 60 Stunden |
Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten | 700 Stunden |
Zur Verteilung auf alle Fächer | 100 Stunden |
Insgesamt | 2.900 Stunden |
B. Praktische Ausbildung an Krankenhäusern und anderen geeigneten Einrichtungen | |
Chirurgie | 240 Stunden |
Innere Medizin | 240 Stunden |
Orthopädie | 240 Stunden |
Neurologie | 240 Stunden |
Pädiatrie | 160 Stunden |
Psychatrie | 80 Stunden |
Gynäkologie | 80 Stunden |
Zur Verteilung auf alle Fachgebiete | 240 Stunden |
Sonstige Einrichtungen, Exkursionen | 80 Stunden |
Insgesamt | 1.600 Stunden |
C. Prüfung | |
D. Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" nach 3 Jahren Ausbildung |
Neben der „klassischen“ dreijährigen Ausbildung an Berufsfachschulen bieten immer mehr Fachhochschulen und Universitäten akademische Ausbildungswege zum Bachelor oder Master an. Zumeist sind dies Studiengänge, die auf die Berufsfachschulausbildung aufsatteln; aber auch grundständige, und somit komplett akademische Ausbildungen, sind im Kommen.
Ergänzungsausbildung zum Physiotherapeuten für Masseure und medizinische Bademeister
Sonderregelungen bestehen für Bewerber, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Masseur und medizinischer Bademeister verfügen (Ergänzungsausbildung).
Je nach Dauer der Berufstätigkeit und nachgewiesener Fort- und Weiterbildung kann ein Masseur und medizinischer Bademeister in 18, 12 oder 9 Monaten in Voll- und Teilzeitausbildung (ggf. kombiniert mit Fernunterricht) die Krankengymnastik zusätzlich erlernen und Physiotherapeut werden.
- Der Masseur und medizinische Bademeister kann direkt nach der staatlichen Prüfung, d.h. nach Absolvierung der 2-jährigen Massageschule, eine auf 18 Monate verkürzte Ausbildung zum Physiotherapeuten durchlaufen.
- Berufserfahrene Masseure und medizinische Bademeister können nach mindestens 5-jähriger Berufstätigkeit einen 12-monatigen Lehrgang besuchen und mit der Prüfung zum Physiotherapeuten abschließen.
- Mit zusätzlichen anerkannten Fort- und Weiterbildungsnachweisen kann sich diese Ergänzungsausbildung auf bis zu 9 Monate verkürzen.
Voraussetzungen und Kosten
Voraussetzung für die Ausbildung zum Physiotherapeuten ist der mittlere oder ein diesem gleichgestellter Bildungsabschluss. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten privaten oder staatlichen Schulen statt.
Die staatlichen Schulen bieten die Ausbildung zumeist kostenfrei an, Kosten für eventuelle Unterbringung sowie Lernmittel und Berufskleidung müssen jedoch vom Lehrgangsteilnehmer selbst getragen werden. Die Lehrgangsgebühren an privaten Schulen betragen zurzeit durchschnittlich ca. 300,– bis 450,– Euro monatlich. Bewerber sollten sich in jedem Fall direkt bei den Schulen erkundigen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhält der Absolvent die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut“ zu führen.
Persönliche Voraussetzungen
Ein Mindestalter für Bewerber gibt es seit dem 24.10.2008 nicht mehr. Bewerber sollten eine gewisse persönliche Reife mitbringen, die für die therapeutische Arbeit am Menschen unerlässlich ist.
Die körperliche Eignung zur Ausübung des Berufes muss durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen werden. Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, soziales Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist und die Bereitschaft, sich fachlich immer „on top“ zu halten, sind sicherlich wichtige Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufes.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildung und Prüfung der Physiotherapeuten sind das „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ vom 26. Mai 1994 und die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV)“ vom 6. Dezember 1994. Durch das neue Berufsgesetz wurde übrigens auch die frühere Berufsbezeichnung „Krankengymnast“ durch die Bezeichnung „Physiotherapeut“ ersetzt.
Die Arbeit des Physiotherapeuten
Der Physiotherapeut ist in zahlreichen und unterschiedlichsten Fachgebieten der Medizin gefordert. Das Spektrum reicht von der Orthopädie / Traumatologie über Innere Medizin, Pädiatrie, Psychiatrie, Neurologie, Neurochirurgie, Chirurgie, Gynäkologie bis hin zur Geriatrie und Sport- und Arbeitsmedizin.
Dem Physiotherapeuten steht dabei ein umfangreiches Repertoire an Behandlungstechniken zur Verfügung:
- Krankengymnastik (auch an Geräten)
- Thermotherapie
- Elektrotherapie
- Massagetherapie
- Hydrotherapie
- Balneotherapie
- Licht- und Strahlentherapie
- Inhalationstherapie
Der Physiotherapeut arbeitet kurativ, rehabilitativ und präventiv sowie im Bereich der Medical Wellness.
Prävention
Die Prävention hat die Aufgabe,
- Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen
- entstehende Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln,
- Rückfälle bereits behandelter Krankheiten zu verhindern und
- chronische Erkrankungen zu therapieren.
Die Prävention hat damit die wichtige Funktion, Vorsorge zu treffen, dass unsere immer älter werdende Gesellschaft nicht zwangsläufig auch immer kränker wird. Hier bieten sich dem Physiotherapeuten vielfältige Möglichkeiten, sein Wissen an die Frau und an den Mann zu bringen.
Kurative Medizin
Die kurative Medizin setzt dann ein, wenn bereits Erkrankungen aufgetreten sind und diese beseitigt oder zumindest gelindert werden sollen. Der Physiotherapeut untersucht den Patienten in der Regel auf Basis der ärztlichen Verordnung und entwirft nach Auswertung der Befunde speziell auf den Patienten ausgerichtete Behandlungskonzepte. Das setzt umfangreiches medizinisches Wissen und enge Kooperation mit dem behandelnden Arzt bzw. Angehörigen anderer Gesundheitsberufe voraus.
Rehabilitation
Die Wiedereingliederung in das Berufs- und Privatleben ist Ziel der Rehabilitation. Eine zügige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und die Stärkung der sozialen Reintegration dient nicht nur dem Wohle des Patienten, was selbstverständlich vorrangig ist, sondern durch die damit verbundenen gesamtwirtschaftlichen Effekte auch der Gesellschaft insgesamt. Der Kostensenkungsaspekt rückt die Rehabilitation in eine zentrale Position im Gesundheitswesen. Nicht von ungefähr gibt es Schlagworte wie „ambulant vor stationär“ oder „Rehabilitation vor Rente“. Auch in diesem Bereich findet der Physiotherapeut ein umfangreiches Aktionsfeld.
Medical Wellness
Dem gesteigerten Bedürfnis der Bevölkerung nach gesunder Lebensweise entspringt das weite Tätigkeitsfeld der „Medical Wellness“. Hier ist der Physiotherapeut mit seiner qualifizierten Ausbildung der perfekte Partner für alle gesundheitsorientierten Menschen.
Welche Einsatzorte gibt es für Physiotherapeuten?
Der Physiotherapeut kann je nach persönlichen beruflichen Zielsetzungen und Interessen unter verschiedensten Einsatzmöglichkeiten wählen
- in Krankenhäusern
- in Spezialkliniken
- in Rehabilitationskliniken und -zentren
- in Kureinrichtungen
- in Wellnesseinrichtungen
- in sportmedizinischen und präventivmedizinischen Einrichtungen
- als Lehrkraft in einer Berufsfachschule für Physiotherapie
- in Arztpraxen
- angestellt bei selbständigen Physiotherapeuten oder Masseuren und medizinischen Bademeistern
- selbständig in eigener Praxis
Wie macht man sich selbständig?
Wer sich dafür interessiert, sich mit eigener Praxis als Physiotherapeut selbstständig zu machen, muss diverse Voraussetzungen erfüllen. Die Einzelheiten einer Zulassung bei den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und anderen Sozialversicherungsträgern ergeben sich aus gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien zu persönlichen, fachlichen, räumlichen und einrichtungsmäßigen Voraussetzungen. Nähere Informationen dazu gibt der „Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.“ für seine Mitglieder heraus.
Zukunftssicherung durch gute Fort- und Weiterbildung
Es führt kein Weg daran vorbei: Wer mit dem rasanten Fortschritt in der Medizin Schritt halten will, muss sich fachlich ständig auf dem neuesten Stand halten. Unabdingbar für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten – und auch nicht zuletzt für den persönlichen beruflichen Erfolg – ist eine konsequente Fort- und Weiterbildung.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen gibt es sogar eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung.
Die Fort- und Weiterbildungsangebote ermöglichen es dem Therapeuten über die eigene Wissensbereicherung hinaus, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben, die zur Abrechnung weiterer Therapiemethoden mit den Kostenträgern berechtigen (z.B. sog. Zertifikatsleistungen).
Dazu gehören z.B. Weiterbildungen in
- Manueller Therapie
- Manueller Lymphdrainage / Komplexer Physikalischer Entstauungstherapie
- Krankengymnastik nach Bobath oder Vojta
- Propriozeptiver Neuromuskulärer Fazilitation
- Medizinischem Aufbautraining / Medizinischer Trainingstherapie (hierbei sind neben der rein fachlichen Weiterbildung zur Abrechnungsberechtigung noch weitere Anforderungen der Kostenträger zu erfüllen)
- und vieles mehr
Das gesamte Fort- und Weiterbildungsspektrum bietet Möglichkeiten für die verschiedensten Interessen und Schwerpunkte. Die Fort- und Weiterbildungskurse werden in großem Umfang auch vom „Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.“ angeboten. Diese Kurse sind speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse von Berufstätigen ausgerichtet. Es gibt Vortragsabende, Wochenendkurse oder ein- bzw. mehrwöchige Seminare. Die Referenten sind selbstverständlich bestens qualifiziert.
Berufsaussichten und Einkommensverhältnisse
Kostendämpfung im Gesundheitswesen ist in aller Munde. Das ändert jedoch nichts daran, dass gerade der qualifizierte Physiotherapeut auch weiterhin unverzichtbar im deutschen Gesundheitswesen bleiben wird, so dass es auch in Zukunft einen entsprechenden Bedarf gibt.
Die Physiotherapieausbildung ist stark nachgefragt, an den Ausbildungsstätten gibt es entsprechende Wartezeiten. Zielorientierte, engagierte Physiotherapeuten mit breit gefächertem Behandlungsangebot werden mit Sicherheit auch in Zukunft ihren Weg gehen.
Was kann man verdienen?
In privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen wird das Gehalt frei vereinbart. Eine Orientierung für den Arbeitgeber kann der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ sein, der für öffentliche Arbeitgeber maßgeblich ist.
Der Physiotherapeut in eigener Praxis mit Kassenzulassung wird nach den Vergütungssätzen, die zwischen den Versicherungsträgern und dem Berufsverband auf Bundes- oder Länderebene vereinbart werden, bezahlt. Der Anteil der gesetzlich Versicherten ist in der Bundesrepublik Deutschland sehr hoch, es existieren jedoch auch zunehmend Praxen, die ausschließlich oder vorwiegend aus den Einnahmen von Privatbehandlungen nach freier Vereinbarung leben. Das Einkommen eines Physiotherapeuten in eigener Praxis hängt von so vielen unterschiedlichen Faktoren ab, dass an dieser Stelle keine Aussage dazu getroffen werden kann.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Beruf des Physiotherapeuten gibt es bei
- den Landesgruppen des „Verbandes Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.“ und
- den örtlichen Arbeitsagenturen und das Internetportal "BERUFENET" der Bundesarbeitsagentur www.arbeitsagentur.de. Bei den Arbeitsagenturen sind auch Adressen von Bildungseinrichtungen erhältlich. Außerdem können dort verschiedene Medien kostenfrei eingesehen werden.